Die Gründung einer selbständigen Existenz kann ein wirkungsvoller Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Mit ihrer Existenzgründungsberatungsstelle bietet die GFB wichtige Hilfestellungen für den beruflichen Neustart.
In NRW wagen jährlich rund 30.000 Menschen den Schritt in die Selbständigkeit. Dabei erweisen sich viele Gründungen als bestandsfest oder sind eine wertvolle Brücke zurück in den Arbeitsmarkt. Aus der langjährigen Erfahrung in der Begleitung von Existenzgründungen und -festigungen weiß das GFB-Beratungsteam, wie vielschichtig der Fragenkatalog ist. Nur wer gut informiert und vorbereitet ist, kann Chancen und Risiken einer Selbständigkeit richtig einschätzen und erfolgreich handeln. Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist dies umso wichtiger, als sie oft mit sehr begrenzten Mitteln an den Start gehen.
Aufgrund der schlechten Konjunkturlage entscheiden sich viele Existenzgründer mittlerweile für eine Gründung im so genannten Nebenerwerb. So haben die Arbeitslosengeldempfänger zunächst die Möglichkeit zu testen, ob der Weg in die Selbständigkeit für sie in Frage kommt. Gleichzeit stehen sie dem Arbeitsmarkt weiterhin für eine Vermittlung in vollem Umfang zur Verfügung. Bei Existenzgründungen in Vollzeit können Gründungswillige mit Einstiegsgeld nach § 16c SGB II gefördert werden. Voraussetzung ist jedoch eine ausreichend sichere Prognose zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Selbständigkeit.
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