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Bereits seit 1998 leistet die Initiative „Jugend in Arbeit plus“ einen wichtigen Beitrag dazu, langzeitarbeitslosen Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu geben. Während der ARGE Kreis Viersen die Aufgabe zukommt, die Jugendlichen für diese Initiative zuzuweisen, liegt die Koordination der Umsetzung in der Verantwortung der GFB.
Um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen die Jugendlichen in den letzten sechs Monaten erwerbslos gewesen sein, besondere Vermittlungsprobleme am Arbeitsmarkt haben und zum Zeitpunkt der Zuweisung unter 25 Jahre alt sein. Die jungen Erwerbslosen werden dann über die drei Jugendberufshilfen bei den Städten Viersen und Willich sowie dem Kreis Viersen beraten und betreut. Die Beratung und Begleitung erfolgt zielgerichtet auf die spätere Vermittlung in einen Betrieb des ersten Arbeitsmarktes.
Die Beratungsstruktur soll dabei den Belangen der unterschiedlichen Personengruppen Rechnung tragen. Hilfestellung bei den Bemühungen, die Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, leisten zudem die Berater der Jugendberufshilfen und Koordinatoren der Kammern. Insofern erfolgt die Vermittlung der jungen Leute in reguläre Beschäftigungsverhältnisse in enger Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer. Als für die Vermittlung besonders förderliche Instrumente haben sich zwei- bis vierwöchige Praktika in Unternehmen erwiesen, die für eine spätere Beschäftigung in Frage kommen. Die innerhalb der Beratungsphase abgeschlossenen Arbeitsverträge können durch Lohnkostenzuschüsse gefördert werden.
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