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Motivation und Integration

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung sind ein erprobtes Instrument für die Re-Integration in den Arbeitsmarkt. Die GFB ist im Kreis Viersen für die Koordination sämtlicher dieser so genannten Zusatzjobs oder „Ein-Euro-Jobs“ verantwortlich. Auftraggeber ist dabei das Jobcenter Kreis Viersen. Das Jobcenter nutzt also die fundierten Erfahrungen, die die GFB mit kommunalen Beschäftigungsprogrammen bei der Förderung von langzeitarbeitslosen und arbeitsmarktfernen Personen in mittlerweile zwölf Jahren gesammelt hat.

Grundsätzlich erfolgt die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmer durch die zuständigen Vermittler in den neun dezentralen Beschäftigungs- und Leistungszentren (BLZ) des Jobcenters Kreis Viersen. Die einzelne Maßnahme läuft in der Regel sechs Monate, in besonderen Fällen jedoch bis zu zwölf Monaten. Die Koordinatoren der GFB verstehen sich als Bindeglied zu den Ansprechpartnern in den Einrichtungen und sind verantwortlich für die Durchführung der Einzelmaßnahmen mit intensiver Betreuung aller Beschäftigten. Alle Aktivitäten zielen darauf ab, wesentliche Arbeitstugenden wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Leistungsbereitschaft der Teilnehmer zu trainieren, ihre Motivation zu steigern und sie auf eine mögliche zukünftige Integrierung in den regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten.

 

BILD

 

„Ein-Euro-Jobs“

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden seit 2005 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands-entschädigung, auch als Zusatzjobs oder „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet, angeboten. Gesetzliche Grundlage ist § 16d des Sozialgesetzbuchs II. Die Arbeitsgelegenheiten sind nicht sozial-versicherungspflichtige Beschäftigungen. Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Zudem begründen sie kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Den Hilfebedürftigen wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Mehr-aufwandsentschädigung gezahlt.

 


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